Risikobericht
Risikobericht (einschließlich Erklärung nach § 289 Abs. 5 HGB)
Die nachfolgenden Darstellungen gelten sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Im Rahmen unseres Chancen- und Risikomanagements kommt dabei dem Mutterunternehmen eine führende Bedeutung zu.
Risikomanagement
Das Risikomanagement-System ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in allen relevanten rechtlichen Einheiten und Geschäftsbereichen und zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Dabei werden, unter Berücksichtigung definierter Risikokategorien, Risiken der Geschäftsfelder und der operativen Einheiten identifiziert und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe bewertet. Dies umfasst Risiken, welche für die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung sind.
Die Bewertung der Schadenshöhe erfolgt in der Regel mit Blick auf die Auswirkungen der Risiken auf das operative Ergebnis (EBIT). Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zur Risikovermeidung, -reduzierung und ‑absicherung zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Im Rahmen unterjähriger Controllingprozesse werden wesentliche Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen überwacht. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das zentrale Risikomanagement berichtet einmal im Quartal über die identifizierten Risiken an den Vorstand sowie einmal im Geschäftsjahr an den Aufsichtsrat. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die identifizierten Risiken finden eine entsprechende Berücksichtigung innerhalb der Bilanzierung und Berichterstattung der Gesellschaften.
Unternehmerische Chancen werden nicht innerhalb des Risikomanagement-Systems behandelt, sondern im Rahmen regelmäßiger Strategiemeetings diskutiert, in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen analysiert und gegebenenfalls innerhalb der jährlich erstellten operativen Planung erfasst. Im Rahmen des Strategieprozesses werden die Chancen für weiteres profitables Wachstum ermittelt und in den Entscheidungsprozess eingebracht. Die direkte Verantwortung für das frühzeitige Identifizieren von Chancen und deren Realisierung liegt beim Vorstand. Das Vorliegen der Risikomanagement-Prozesse sowie die Einhaltung der im Risikomanagement-Handbuch der SINGULUS TECHNOLOGIES definierten Regelungen und Richtlinien unterliegen einer regelmäßigen Prüfung durch die Abschlussprüfer im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags für die Jahresabschlussprüfung. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, unternehmensgefährdende Risiken und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Sollte dabei Verbesserungsbedarf erkannt werden, so werden die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zur Anpassung des Risikomanagements durchgeführt.
Das Risikomanagement-System der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gewährleistet, dass sich unternehmerische Chancen und Risiken frühzeitig erkennen lassen und der Konzern in der Lage ist, ihnen aktiv und wirksam zu begegnen. Dieses System entspricht damit den gesetzlichen Anforderungen an ein Risikofrüherkennungssystem.
Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte die Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wesentlich beeinflussen können.
Risikofelder
Als weltweit agierendes Unternehmen sind wir von der konjunkturellen Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Weiterhin besteht aufgrund des Wettbewerbs das Risiko des Verlusts von Marktanteilen.
Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist neben dem Segment Optical Disc in den Industriebereichen Solar und Halbleiter tätig. Diese Diversifikation dient der Reduzierung der Abhängigkeit von nur einem Geschäftsfeld. Wir analysieren kontinuierlich unser Marktumfeld und unsere Konkurrenzsituation. Stetiger Kundenkontakt und die daraus resultierende Marktnähe liefern uns wichtige Informationen über die Bedürfnisse unserer Kunden. Die gewonnenen Informationen ermöglichen uns, bedarfsgerechte Produkte zu entwickeln und anzubieten sowie unsere Wettbewerbssituation weiter auszubauen. Auf diesem Wege versuchen wir, negative gesamtwirtschaftliche Entwicklungen weitgehend zu neutralisieren.
Besonders im Photovoltaikmarkt ging die schwache Konjunktur mit einer allgemeinen Investitionszurückhaltung einher, was zu Verzögerungen von Neuerrichtungen von Photovoltaikanlagen führte. Die verschlechterte gesamtwirtschaftliche Lage führte auch zu einer erheblichen Unsicherheit bei den Photovoltaikanlagen finanzierenden Banken, die durch die internen Probleme innerhalb des Bankensektors verschärft wurde. So führten Bankeninsolvenzen, die Notwendigkeit staatlicher Hilfen und Konsolidierungen im Bankensektor dazu, dass Projekt- und Zwischenfinanzierungen für Photovoltaikanlagen zurückgestellt, im Umfang reduziert oder nur zu erheblich schlechteren Konditionen gewährt wurden. Dadurch wurden neue Anlagen verspätet, mit reduzierten Kapazitäten oder gar nicht errichtet. Dies führte auch zur Verringerung der Produktion und damit zu einem erhöhten Lagerbestand an Solarzellen, was wiederum die Ertragskraft der Solarzellenhersteller schwächte und zu Finanzierungsproblemen dieser Unternehmen führte.
Nach der Erholung der Weltwirtschaft in den vergangenen Quartalen besteht die Gefahr, dass die Konjunktur erneut rückläufig ist. So hat die OECD bereits prognostiziert, dass die Wirtschaftsleistung der 17 Staaten des Euroraums im ersten und zweiten Quartal 2012 voraussichtlich schrumpfen wird. Sparmaßnahmen der Regierungen zur Senkung der Staatsschulden könnten erhebliche Auswirkungen auf die Konjunktur haben. Ebenso könnten unter anderem erhebliche Wechselkursschwankungen, deutliche Steigerungen der Rohstoffpreise sowie steigende Inflation oder deflationäre Tendenzen sowie Verwerfungen an den Finanzmärkten mit Auswirkungen auf das Bankensystem erhebliche Auswirkungen auf die weltweite Konjunktur haben.
Im Folgenden wird näher auf die bestehenden Einzelrisiken eingegangen.
Beschaffungsmarktrisiken
Verfügbarkeit, Preissteigerungen und Qualität von den Einkaufsteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar. Für den Bereich Beschaffung und Einkauf werden daher regelmäßig Bonitätsprüfungen unserer Lieferanten durchgeführt. Weiterhin werden die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unseser Qualitätsanforderung für Zulieferteile ständig überwacht. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen die Überwachung der Gängigkeit und Reichweite sowie eine Analyse der Altersstruktur von Waren und Einkaufsteilen.
Aufgrund einer deutlich rückläufigen Nachfrage unserer Produkte waren im Geschäftsjahr 2010 im Bereich Optical Disc erhöhte Wertberichtigungen auf unsere Lagerbestände notwendig.
Darüber hinaus ergab sich in diesem Zusammenhang Wertberichtigungsbedarf aus der Abwertung verschiedener Halb- und Fertigfabrikate im Segment Optical Disc. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2010 Abwertungen auf Vorratsbestände in Höhe von 9,5 Mio. € verbucht.
Im Geschäftsjahr 2011 traten neben den im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb notwendigen Wertberichtigungen in Höhe von 0,4 Mio. € keine weiteren Abwertungen auf.
IT-Risiken
Um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten, sind Unternehmen auf Informationstechnologien angewiesen. Zur Minimierung des Risikos einer Unterbrechung von Geschäftsprozessen infolge eines Systemausfalls wurden zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Dazu gehören unter anderem Zutrittskontrollsysteme, Notfallpläne und unterbrechungsfreie Stromversorgung kritischer Systeme, Backup-Systeme sowie eine regelmäßige Datenspiegelung. Gegen Datensicherheitsrisiken durch unberechtigten Zugriff setzen wir Firewall-Systeme und Virenscanner ein. Zudem stellen wir die Vertraulichkeit der Daten beziehungsweise deren Verfügbarkeit durch entsprechende Zugriffsberechtigungssysteme sicher.
Sollte es zu einem Ausfall der IT-Systeme oder einem Entwenden von Unternehmensdaten oder der Manipulation der Unternehmens-IT kommen, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES haben.
Projektrisiken
Insbesondere im Segment Solar basieren unsere Erwartungen und Einschätzungen der Geschäftsentwicklung wesentlich auf der wachsenden Bedeutung des Systemgeschäfts. Solche Großprojekte stellen besondere Anforderungen an das Risikomanagement. Potentielle Risiken entstehen dabei in der mit Unsicherheiten behafteten Kalkulation derartiger Projekte. Dazu gehören unerwartete technische Probleme, Lieferengpässe und Qualitätsprobleme bei Lieferanten wichtiger Komponenten, unvorhersehbare Entwicklungen bei der Montage vor Ort und Probleme mit Partnern oder Subunternehmern. Das Projektmanagement muss dafür Sorge tragen, dass die internen und externen logistischen Abläufe reibungslos umgesetzt werden können. Dies ist wichtig, um die Abnahmezeiten für unsere Produkte beim Kunden zu minimieren.
SINGULUS TECHNOLOGIES verbucht innerhalb des Segments Optical Disc Umsatzerlöse erst nach Endabnahme durch den Kunden. Mögliche Abnahmeverzögerungen werden durch Baustellenmanagement und laufende Betreuung der Inbetriebnahme vor Ort vermieden.
Eine Ausnahme von der Regelung der Umsatzrealisierung nach Abnahme besteht innerhalb der Segmente Solar und Halbleiter. Hier werden Fertigungsaufträge nach dem Fertigstellungsgrad (Percentage-of-completion-Methode) bilanziert. Potentielle Risiken entstehen dabei bereits in der Kalkulation der Projekte. Zum Management der Risiken innerhalb dieses Segments wenden wir bereits in der Angebotsphase bewährte Methoden an, um den Einfluss möglicher Kostenabweichungen gegenüber den Planwerten abzuschätzen. Durch eine fortlaufende Kontrolle von Veränderungen der Parameter parallel zum Projektfortschritt lassen sich bereits im frühen Stadium mögliche Projektrisiken erkennen und erforderliche Maßnahmen einleiten.
In allen Geschäftsbereichen unterliegt SINGULUS TECHNOLOGIES zudem dem Risiko der Stornierung von Aufträgen. Sollten Kunden erteilte Aufträge wieder stornieren, besteht das Risiko, dass SINGULUS TECHNOLOGIES mit ihren Leistungen bereits erheblich in Vorleistung gegangen ist und diese Leistungen nach Stornierung nicht vollständig vom Kunden ausgeglichen werden. Dazu gehört insbesondere die Auslösung von Materialbestellungen bei Lieferanten, aber auch die Bereitstellung von unternehmensinternen Ressourcen. Um das Risiko der Stornierung zu verringern, werden regelmäßig Anzahlungen sowie Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden auch bereits vor Leistung der Anzahlung bzw. der relevanten Zahlung nach Projektfortschritt den Auftrag wieder stornieren. Sollte SINGULUS TECHNOLOGIES dann bereits in Vorleistung gegangen sein und Aufwendungen im Hinblick auf die Auftragsabarbeitung getätigt haben, könnten diese vom Kunden unter Umständen nicht ersetzt werden.
Sollten sich Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung verwirklichen, könnten diese im Besonderen im Zusammenhang mit Durchführung größerer Projekte erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Stornierungsquote innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe unter 5 %.
Produktrisiken
Möglichen Produktrisiken wie beispielsweise Haftungsansprüchen oder Reputationsschäden aufgrund von Produktmängeln werden wir durch die hohe Qualität und Sicherheit unserer Produkte, unserer Produktinformationen sowie unserer Dienstleistungen gerecht. Die möglichen Gefahren und Risiken, die von einem Produkt während seines gesamten Lebenszyklus für Mitarbeiter, Kunden oder die Umwelt ausgehen können, werden bereits bei der Entwicklung unserer Produkte analysiert und das jeweilige Risikopotential entsprechend ermittelt. Wir treffen die entsprechenden Maßnahmen, um die ermittelten Risiken zu vermeiden oder, wo dies nicht möglich ist, auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.
Produktionsrisiken
Eine Betriebsunterbrechung in einem unserer Hauptwerke oder bei unseren Anlagen beim Kunden über einen längeren Zeitraum könnte die Ertragslage und die Reputation des Unternehmens negativ beeinflussen. Dies gilt insbesondere, wenn die Betriebsunterbrechung durch einen Unfall verursacht wird, bei dem es zusätzlich zu Personen- oder Umweltschäden kommt. Priorität haben daher Maßnahmen, die eine Betriebsunterbrechung vermeiden. Hierzu zählen insbesondere eine präventive Anlagenüberwachung und die Vorhaltung von strategischen Ersatzteilen.
Bei der Prozessinbetriebnahme der von SINGULUS TECHNOLOGIES gefertigten Anlagen kommen umweltgefährdende Stoffe wie u. a. Acryllack, Silan, Ammoniak und Stickstofftrifluorid zum Einsatz. SINGULUS TECHNOLOGIES ist daher gezwungen, die für diese Stoffe bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dies ist mit hohen Kosten verbunden. Sollte SINGULUS TECHNOLOGIES die umweltrechtlichen Pflichten nicht einhalten, kommt sowohl eine öffentlich-rechtliche als auch zivilrechtliche Haftung für daraus entstehende Schäden oder Nachteile in Betracht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch technisches oder menschliches Versagen Umweltbeeinträchtigungen entstehen, für welche SINGULUS TECHNOLOGIES als Anlagenbetreiber in Anspruch beziehungsweise in Regress genommen werden könnte. Eine Inanspruchnahme aufgrund von Umweltrisiken trotz eines bestehenden Versicherungsschutzes könnte erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von SINGULUSTECHNOLOGIES haben.
Technologierisiko
Die Singulus TECHNOLOGIES Gruppe ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig. Für den Markterfolg sind Produkte mit verlässlicher Spitzentechnologie erforderlich. Dies verlangt ständige Verbesserungen der bereits auf dem Markt befindlichen Produkte. Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Entwicklungsrisikos ist die Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer Spätentwicklung ist durchaus als hoch einzustufen. Dieses Risiko mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden sowie durch unseren Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Die Analyse der Erfolgschancen sowie die Erschließung und Nutzung dieser Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, sind somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung.
Sollte es bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten zu Fehlentwicklungen kommen, könnte dies mit erheblichen Kosten verbunden sein. Zudem könnte SINGULUS TECHNOLOGIES Marktanteile an Wettbewerber verlieren. Fehlentwicklungen bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten könnten daher erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES haben. In diesem Zusammenhang wurden im Geschäftsjahr 2010 außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 3,1 Mio. € vorgenommen.
In Verbindung mit der Wettbewerbsfähigkeit von SINGULUS TECHNOLOGIES kommt der Sicherung ihres technologischen Know-hows eine wesentliche Bedeutung zu. Hierzu hat SINGULUS TECHNOLOGIES Patente und Patentanmeldungen und weitere gewerbliche Schutzrechte für ihre Produkte in verschiedenen Ländern, insbesondere Deutschland, registriert oder angemeldet. In dem Umfang, in dem neuere Entwicklungen und Technologien von SINGULUS TECHNOLOGIES nicht in den verschiedenen Ländern, in denen SINGULUS TECHNOLOGIES tätig ist, durch gewerbliche Schutzrechte geschützt sind, können Wettbewerber rechtlich grundsätzlich ungehindert frei und ohne Zahlung einer Gegenleistung an SINGULUS TECHNOLOGIES die entsprechenden Entwicklungen und Technologien von SINGULUS TECHNOLOGIES nutzen, eigenständig entwickeln und vermarkten. Sollte es nicht gelingen, eigenes Know-how umfassend zu schützen, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von SINGULUS TECHNOLOGIES haben.
Absatzmarktrisiko
Ein hohes Risiko besteht im Marketing- und Vertriebsbereich. Hier gilt es, Einbrüche bei der Nachfrage oder Risiken von möglichen Fehleinschätzungen bei einzelnen Märkten oder Produkten zu erfassen und zu bewerten. Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden helfen hier, künftige Entwicklungen besser einschätzen zu können. Diese Risiken sind als materiell einzustufen und können zu substanziellen Beeinträchtigungen des Unternehmensergebnisses führen. Bedingt durch den weltweiten Einbruch der Konjunktur war die Nachfrage nach Investitionsgütern bis ins Geschäftsjahr 2010 dramatisch rückläufig. Von diesem Rückgang waren sowohl das Segment Optical Disc als auch das Segment Solar betroffen. In diesem Zusammenhang wurden Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 44,2 Mio. € gebildet, die die Reduzierung der Fair Values verschiedener Vermögenswerte betrafen.
Die Marktentwicklung für Photovoltaikanlagen basierte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf regulatorischen Rahmenbedingungen und der weltweiten Förderung von Investitionen in Photovoltaikanlagen. Ohne staatliche Fördermaßnahmen wäre die Photovoltaik gegenwärtig noch nicht mit den Stromerzeugungskosten konventioneller Energieträger (zum Beispiel Kernkraft, Kohle, Gas) wettbewerbsfähig. Auch wenn die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen wegen der Verringerung der Systemkosten für Photovoltaikanlagen immer mehr abnimmt, hängt der Markt für diese Anlagen weltweit erheblich von der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen für Investitionen in Photovoltaik ab.
In Deutschland beruht die Förderung der Photovoltaik insbesondere auf dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG).
Das EEG verpflichtet (Strom-)Netzbetreiber, Photovoltaikanlagen an ihr Netz anzubinden und den gesamten von solchen Anlagen erzeugten Strom zu langfristig garantierten und über dem derzeitigen Marktpreis für konventionell erzeugten Strom liegenden Mindestpreisen abzunehmen. Nur durch diese staatlich vorgegebene finanzielle Unterstützung des durch Photovoltaik erzeugten Stroms ist diese Form der Stromerzeugung auf absehbare Zeit im Bereich netzgekoppelter Anlagen gegenüber anderen Energieträgern in Deutschland wettbewerbsfähig.
Das EEG sieht auf der Grundlage regelmäßiger Erfahrungsberichte des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Möglichkeit einer Anpassung der im EEG geregelten Einspeisevergütung und der Degressionssätze entsprechend der technologischen Entwicklung und Marktentwicklung für neu in Betrieb genommene Anlagen vor. Dementsprechend wurden die Degression der Einspeisevergütung und die Reduzierung der gesetzlich festgelegten Vergütungshöhe bereits mehrfach geändert. Die Höhe der Reduktion hängt dabei von der Erreichung eines bestimmten Ausbaugrades ab. Dabei wird auf die Höhe der in einem bestimmten Zeitraum bei der Bundesnetzagentur registrierten Leistung an neu installierten Anlagen (sogenannter Zielkorridor) abgestellt.
Die gesetzlich vorgesehene Degression der Einspeisevergütung wird auch weiterhin zu einem Druck auf die Verkaufspreise für Photovoltaikanlagen führen. Es ist dabei nicht gewährleistet, dass es der Photovoltaikbranche gelingt, Senkungen der Produktionskosten bzw. Effektivitätssteigerungen der Produkte durch technologischen Fortschritt zu erreichen, so dass eine Senkung der Verkaufspreise für Photovoltaikanlagen ausreichend kompensiert werden kann. Dies könnte sich erheblich negativ auf die Nachfrage nach den von SINGULUS TECHNOLOGIES hergestellten Produktionsmaschinen auswirken. Dieses Risiko könnte sich durch eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen zur Förderung der Photovoltaik weiter erhöhen. Vergleichbare Abnahmeverpflichtungen zu Mindestpreisen oder andere staatliche Fördermaßnahmen bestehen auch in anderen Ländern, in denen SINGULUS TECHNOLOGIES ihre Produkte verkauft. Es ist möglich und für die Zukunft zu erwarten, dass auch in diesen Ländern die staatlichen Fördermaßnahmen reduziert oder aufgehoben werden.
Eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder das Unterbleiben weiterer Maßnahmen zur Förderung der Photovoltaik innerhalb und außerhalb Deutschlands könnte zu einer erheblichen Reduzierung der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen insgesamt und damit auch nach den von SINGULUS TECHNOLOGIES vertriebenen Produktionsanlagen führen.
Sollte die Photovoltaik im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, wie etwa aus Windkraft, Biomasse, Geothermie und Solarthermie am Markt der Erneuerbaren Energien in Zukunft weniger akzeptiert werden und die anderen Technologien sich aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen besser entwickeln als die Photovoltaik, könnten Investitionen im Photovoltaikbereich ganz oder teilweise unterbleiben oder zumindest in deutlich geringerem als in dem von SINGULUS TECHNOLOGIES erwarteten Umfang erfolgen. Die Nachfrage nach Produktionsanlagen für Solarzellen könnte dann sinken. Dies könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES auswirken.
Im Segment Solar erwartet das Management insbesondere Zuwachsraten über den Verkauf von nasschemischen Anlagen, Selenisierungsöfen sowie dem Systemgeschäft. Sollten die angenommenen Umsatzerlöse im Systemgeschäft hinter den Annahmen zurückbleiben, würde dies zu einer Unterdeckung der Buchwerte führen und Impairmentaufwendungen zur Folge haben.
Währungs- und Ausfallrisiken
Im Hinblick auf die Währungsrisiken, die sich aus der Fakturierung in Fremdwährung ergeben können, gilt das Prinzip der Kurssicherung. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen spezifische Länderrisiken setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall wenn möglich durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt. Jedoch wurden im Geschäftsjahr 2010 Forderungen aus Maschinenlieferungen aus Vorjahren in Höhe von 7,4 Mio. €, die weder durch Kreditversicherungen oder Bankgarantien abgedeckt waren, aufwandswirksam wertberichtigt. Insgesamt bestehen zum Ende des Berichtsjahres 2011 Wertberichtigungen von 4,0 Mio. €. Aufgrund dessen sowie durch die umgesetzten Veränderungen von Prozessen im Vertrieb und Rechnungswesen gehen wir aus heutiger Sicht von einer ausreichenden Deckung des Forderungsausfallrisikos aus.
Finanzielle Risiken
Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken vor allem im Hinblick auf Liquiditätsrisiken, Ausfallrisiken, Währungsrisiken und Zinsrisiken ausgesetzt. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vorgehalten.
Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt und mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen. Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolien der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht.
Zur Stabilisierung der Liquiditätssituation erfolgte im Juni 2011 eine Kapitalerhöhung. In diesem Zusammenhang flossen der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von insgesamt 25,2 Mio. € zu. Darüber hinaus wurde im November
2010 eine nicht betriebsnotwendige Immobilie in der Slowakei zu einem Kaufpreis in Höhe von 5,4 Mio. € veräußert. Aus diesen Liquiditätszuflüssen wurde im Berichtsjahr ein Betrag in Höhe von insgesamt 12,9 Mio. € zur außerplanmäßigen Tilgung der Term Loan sowie der Revolving Loan Facility verwendet. Diese Kreditverbindlichkeiten wurden somit vollständig zurückgeführt.
Zum 31. März 2012 laufen die Avallinien aus dem syndizierten Kredit in Höhe von insgesamt 10,1 Mio. € aus. Die Gesellschaft steht derzeit in Verhandlungen mit verschiedenen Banken über neue Finanzierungszusagen. Der Vorstand geht von einem Abschluss einer Anschlussfinanzierung innerhalb des 2. Quartals 2012 aus. Sollte eine kurzzeitige Verlängerung der Avallinien aus dem syndizierten Kredit bis zum Abschluss der Anschlussfinanzierung notwendig werden, ist diese aufgrund der bestehenden Sicherheitsvereinbarungen kurzfristig durchführbar.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden im Rahmen von Sicherheitenhinterlegungen für Kreditzusagen insgesamt 7,2 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt. Diese dienen der Sicherung von Avalbürgschaften und stehen bei Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung der Gesellschaft wieder zur Verfügung.
Zum 31. Dezember 2011 betrug die Nettoliquidität vor Einbeziehung von verfügungsbeschränkten Finanzmitteln 11,1 Mio. € und die Eigenkapitalquote 75,6 %.
Der Eintritt ins Solargeschäft kann je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig machen. Insbesondere ist der kurzfristige Abschluss der Finanzierungsverhandlungen über neue Avalzusagen notwendig.
Um künftig über Finanzierungsmittel in ausreichender Höhe zu verfügen, hat SINGULUS TECHNOLOGIES entschieden, eine Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu 60 Mio. € bei einem jährlichen Zinssatz von 7,75 % und einer Laufzeit von 5 Jahren zu begeben. Die Anleihe kann während des Angebotszeitraums vom 12. März bis voraussichtlich zum 20. März 2012 gezeichnet werden, eine vorzeitige Schließung ist hier vorbehalten. Ab dem 23. März 2012 ist eine Notierungsaufnahme der Anleihe an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment "Entry Standard für Anleihen" der Deutsche Börse AG vorgesehen.
Neben den finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bezogen auf die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe bestehen weiterhin finanzielle Risiken im Hinblick auf die Bereitstellung von Projektfinanzierungen, insbesondere im Bereich für Photovoltaikanlagen. Diese werden regelmäßig durch Fremdkapital finanziert. Dabei gewähren Kreditinstitute, aber auch Fondsgesellschaften, Förderbanken, Kreditversicherer und andere Marktteilnehmer, Finanzierungen zur Errichtung (Zwischenfinanzierung) sowie zum Betrieb (längerfristige Finanzierung) von Photovoltaikanlagen, die im Laufe der Zeit aus Erträgen aus der Einspeisung der gewonnenen Energie zurückgeführt werden. Derartige Projektfinanzierungen für Großanlagen wurden vor der Finanzkrise in erheblichem Umfang zur Verfügung gestellt. Seit Herbst 2008 haben Marktteilnehmer, insbesondere Kreditinstitute, ihre Engagements reduziert und die Bedingungen für die Bereitstellung einer Finanzierung verschlechtert. Dadurch konnte das Wachstumspotential des Photovoltaikmarktes nicht in dem erwarteten Umfang realisiert werden. Eine Verlangsamung des Wachstums oder ein Schrumpfen des Marktes für Photovoltaikanlagen geht aber mit einem Rückgang der Nachfrage nach Produktionsanlagen für Solarzellen einher, so dass auch eine zukünftige Zurückhaltung von Kreditinstituten bei der Finanzierung von Photovoltaikanlagen mittelbare Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Produkten von SINGULUS TECHNOLOGIES haben könnte.
Das derzeitige und in der Vergangenheit bestehende niedrige Zinsniveau und die daraus resultierenden niedrigen Fremdkapitalkosten haben die Rentabilität von Photovoltaikanlagen positiv beeinflusst und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen geleistet. Ein Anstieg des Zinsniveaus würde durch höhere Fremdkapitalkosten die Rentabilität von Photovoltaikanlagen reduzieren und somit sowohl die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen als auch nach den Produkten von SINGULUS TECHNOLOGIES beeinträchtigen.
Rechtliche Risiken
Als international tätiges Unternehmen ist die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht, Steuerrecht sowie Gesellschaftsrecht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit prognostiziert werden, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und Auswirkungen auf das Geschäft sowie die entsprechenden Ergebnisse haben können.
Im Rahmen der juristischen Unterstützung der operativen Geschäftstätigkeit werden rechtliche Risiken einem systematischen Ansatz folgend identifiziert und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potentiellen Auswirkung qualitativ und quantitativ bewertet. Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen rechtlichen Risiken dar. Sie sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.
Im Zusammenhang mit dem Beherrschungsvertrag vom 21. April 2006 zwischen der erloschenen STEAG HamaTech AG, Sternenfels („HamaTech AG“), als abhängiger Emittentin und der Singulus Technologies Aktiengesellschaft als herrschendem Unternehmen haben ehemalige Aktionäre der HamaTech AG einen Antrag auf Überprüfung der Angemessenheit von Barabfindung sowie Ausgleichszahlung gestellt. Das Gericht hat Beweis erhoben durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Sachverständige ist in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, dass die angebotene Barabfindung sowie die Ausgleichszahlung angemessen sind. Sollte das Gericht von der Einschätzung des Sachverständigen abweichen und SINGULUS TECHNOLOGIES dennoch unterliegen, müsste die Gesellschaft die gerichtlich festgesetzte Erhöhung der Barabfindung sowie des Ausgleichs an alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre der HamaTech AG zahlen. Dies würde zu erheblichen Nachzahlungsverpflichtungen führen. Hinzu kämen die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Auch im Fall des Obsiegens müsste SINGULUS TECHNOLOGIES nach der gesetzlichen Regelung voraussichtlich die Gerichtskosten, die Kosten des Sachverständigen, die Kosten der gemeinsamen Vertreter sowie ihre eigenen Rechtsverteidigungskosten tragen.
Im Rahmen der Verschmelzung der HamaTech AG auf die Singulus Technologies Aktiengesellschaft haben ehemalige Aktionäre der HamaTech AG einen Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer baren Zuzahlung gestellt. Der Antrag wurde in erster Instanz zurückgewiesen. Die Antragsteller haben Beschwerde eingelegt. Sollte SINGULUS TECHNOLOGIES in diesem Verfahren unterliegen, müsste sie an sämtliche im Zuge der Verschmelzung ausgeschiedenen HamaTech-Aktionäre die gerichtlich festgesetzte bare Zuzahlung leisten. Dies könnte zu erheblichen Nachzahlungsverpflichtungen führen. Hinzu kommen die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Auch bei einem Obsiegen wird SINGULUS TECHNOLOGIES nach der gesetzlichen Regelung voraussichtlich die Gerichtskosten, die Kosten des gemeinsamen Vertreters, die Kosten des vom Gericht bestellten Sachverständigen sowie ihre eigenen Rechtsverteidigungskosten tragen müssen.
Strategierisiko
SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine langfristige Wachstumsstrategie entwickelt. In regelmäßigen Sitzungen bewerten der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie Führungskräfte die Wachstumsstrategie des Konzerns und leiten, sofern notwendig, korrigierende Maßnahmen ein.
Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagement-Systems des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses.
Im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wird das interne Kontroll- und Risikomanagement-System, in Anlehnung an die Definitionen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, als ganzheitliches System verstanden. Unter einem internen Kontrollsystem werden hiernach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsführung gerichtet sind. Im Einzelnen sind dies:
- Die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit
- Die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung
- Die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen Vorschriften
Das Risikomanagement-System beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess sind innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess trägt der Vorstand. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses und des Konzernrechnungslegungsprozesses werden Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich eingestuft, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen. Hierzu zählen im Wesentlichen die folgenden Elemente:
- Identifikation wesentlicher Risikofelder und Kontrollen mit Einfluss auf den konzernweiten Rechnungslegungsprozess
- Überwachung des konzernweiten Rechnungslegungsprozesses und der entsprechenden Ergebnisse auf Ebene des Vorstands
Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die Fortentwicklung des internen Kontrollsystems ein.

