Veröffentlichungen gemäß § 30b WpHG

Veröffentlichung vom 28.6.2011:

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Ausgabe neuer Aktien
Unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 6. Juni 2007 und 6. Juni 2008 beschlossenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital I und genehmigtes Kapital III) hat die Singulus Technologies AG ihr satzungsmäßiges Grundkapital gegen Bareinlage und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 41.050.111,00 um EUR 7.880.203,00 auf EUR 48.930.314,00 durch Ausgabe von 7.880.203 auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Aktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2011, erhöht. Die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals wurde am 22. Juni 2011 in das Handelsregister eingetragen. Die neuen Aktien sind zum Börsenhandel zugelassen und werden seit dem 24. Juni 2011 an der Wertpapierbörse in Frankfurt im regulierten Markt (Prime Standard) notiert.

Kahl am Main, im Juni 2011
Singulus Technologies AG

Der Vorstand

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Veröffentlichung vom 10.03.2010:

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Ausgabe neuer Aktien
Unter teilweiser Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 6. Juni 2008 beschlossenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital I) hat die Singulus Technologies AG ihr satzungsmäßiges Grundkapital gegen Bareinlage und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 37.355.471,00 um EUR 3.694.640,00 auf EUR 41.050.111,00 durch Ausgabe von 3.694.640 auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien mit einem Nennwert von EUR 1,00  je Aktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2009, erhöht. Die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals wurde am 10. März 2010 in das Handelsregister eingetragen. Die neuen Aktien sind zum Börsenhandel zugelassen und werden seit dem 11. März 2010 an der Wertpapierbörse in Frankfurt im regulierten Markt (Prime Standard) notiert.

Kahl am Main, im März 2010
Singulus Technologies AG

Der Vorstand

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Veröffentlichung vom 10.10.2007:

Veröffentlichung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Der Vorstand wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2007 ermächtigt, innerhalb eines Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister, frühestens jedoch ab dem 22. Juni 2007, das Grundkapital einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 6.988.385,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe 6.988.385 neuer, auf den Inhaber lautender Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 gegen Bareinlage oder gegen Sacheinlage zu erhöhen (§ 5.3 der Satzung - Genehmigtes Kapital III).

Unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung wurde das Grundkapital der Gesellschaft am 28. September 2007 von EUR 34.941.929,00 um EUR 2.004.478,00 auf EUR 36.946.407,00 durch Ausgabe von 2.004.478 neuen Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2007 gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erhöht.

Singulus Technologies AG

Der Vorstand

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Veröffentlichung vom 12.09.2007:

Veröffentlichung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG
Der Vorstand der Singulus Technologies AG teilt gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG mit:

I.  Bedingtes Kapital
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2007 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 600.000 durch Ausgabe von bis zu 600.000 Stück auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 bedingt erhöht. Der Beschluss wurde am 31.07.2007 in das Handelsregister eingetragen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft, an sonstige Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer nachgeordneten verbundenen Unternehmen im In- und Ausland sowie an weitere Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer nachgeordneten verbundenen Unternehmen.

II.  Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2007 ermächtigt, das Grundkapital einmalig oder mehrfach bis zum 31.07.2012 um bis zu insgesamt EUR 6.988.385,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu insgesamt 6.988.385 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 gegen Bareinlage oder gegen Sacheinlage zu erhöhen. Der Beschluss wurde am 31.07.2007 in das Handelsregister eingetragen.

Kahl/Main, am 12. September 2007

Singulus Technologies AG

Der Vorstand

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Veröffentlichung vom 05.07.2007:

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG – Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts
Die Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat den Vorstand der Gesellschaft am 6. Juni 2007 ermächtigt, bis zum 5. Dezember 2008 eigene Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu erwerben und die so erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwenden. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch eingezogen werden. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger am 25. April 2007 veröffentlicht worden ist.

Kahl am Main, 5. Juli 2007

SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Der Vorstand

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