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Satzung

Frankfurt am Main, 31. August 2026

Bescheinigung gemäß § 181 Abs. 1 Satz 2 AktG

Ich bescheinige, dass die in der nachstehenden Satzung der Singulus Technologies Aktiengesellschaft geänderten Bestimmungen mit den durch die Hauptversammlung vom 27. August 2026, UVZNr. 115/2026, gefassten Beschlüssen über die Änderung der Satzung und die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt zum Handelsregister eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung übereinstimmen.

Frankfurt am Main, den 31. August 2026

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