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Satzung

Frankfurt am Main, 21. Mai 2025

Bescheinigung gemäß § 181 Abs. 1 Satz 2 AktG

Ich bescheinige, dass die in der nachstehenden Satzung der Singulus Technologies Aktiengesellschaft geänderten Bestimmungen mit den durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2025, UVZNr. 71/2025, gefassten Beschlüssen über die Änderung der Satzung und die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt zum Handelsregister eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung übereinstimmen.

Frankfurt am Main, den 21. Mai 2025

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