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Satzung

Frankfurt am Main, 28 September, 2020

Bescheinigung gemäß § 181 Abs. 1 Satz 2 AktG

Ich bescheinige, dass die in der nachstehenden Satzung der Singulus Technologies Aktiengesellschaft geänderten Bestimmungen mit dem durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020, UR

Nr. 237/2020, gefassten Beschluss über die Neufassung von § 13 Ziffer 13.2 der Satzung und die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt zum Handelsregister eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung übereinstimmen.

Frankfurt am Main, den 28. September 2020