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Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz
Essen, Deutschland
Staatsangehörigkeit: Deutsch

Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende:
Dr. rer. pol. Silke Landwehrmann
Diplom-Kauffrau
Düsseldorf, Deutschland
Staatsangehörigkeit: Deutsch

Mitglied des Aufsichtsrates:
Dr. Changfeng Tu
Düsseldorf, Deutschland
Staatsangehörigkeit: Chinesisch

Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz

 

Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, geb. 1952 in Siegen-Weidenau, Deutschland und wohnhaft in Essen, ist Dipl.-Bauingenieur und seit 2009 Mitglied des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 31. Mai 2011 wurde er zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz wurde am 31. August 2016 von der ordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erneut als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt. In der nachfolgenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung wurde Herr Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz zum Aufsichtsratsvorsitzenden ernannt.

Zuletzt war Herr Dr.-Ing. Leichnitz von Juli 2006 bis September 2008 Vorsitzender des Vorstands der IVG Immobilien AG, Bonn. Davor war er Vorstandsvorsitzender der Viterra AG, Essen, aus der er nach dem erfolgreichen Verkauf des Immobilienunternehmens durch den Eigentümer E.ON an ein Private Equity Unternehmen ausgeschieden ist. Von 1992 bis 2000 war Herr Dr.-Ing. Leichnitz Vorstandsmitglied der Hochtief AG, Essen.

In den mehr als 15 Jahren seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied bzw. Vorstandvorsitzender von zumeist börsennotierten Unternehmen hat Herr Dr.-Ing. Leichnitz zahlreiche Aufsichtsratsmandate sowohl im In- als auch im Ausland wahrgenommen.

Herr Dr.-Ing. Leichnitz hat nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben mehrere ehrenamtliche Aufgaben übernommen. Er übt keinerlei Beratungsmandate aus.

Dr. rer. pol. Silke Landwehrmann

 

Frau Dr. rer. pol. Silke Landwehrmann, geb. 1971 in Köln und wohnhaft in Düsseldorf, ist Dipl.-Kauffrau und seit 2019 Mitglied des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft. Frau Dr. Silke Landwehrmann wurde von dem zuständigen Amtsgericht Aschaffenburg auf Antrag der Gesellschaft mit Wirkung zum 11. August 2019 bis zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Frau Dr. Silke Landwehrmann wurde dann am 20. Mai 2020 auf der Hauptversammlung als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im Anschluss an die Hauptversammlung Frau Dr. Landwehrmann als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende gewählt.

Frau Dr. Landwehrmann ist seit Januar 2020 Geschäftsführerin der Aufam Asset Management GmbH, Rheinberg. Davor war Frau Dr. Landwehrmann von Anfang 2012 bis Ende 2019 CFO der ELG Haniel GmbH, Duisburg. In dieser Zeit hat Frau Dr. Landwehrmann zahlreiche Mandate in in- und ausländischen Kontrollgremien wahrgenommen. Von 2000 bis 2011 war sie in verschiedenen leitenden kaufmännischen Positionen der Franz Haniel und Cie. GmbH, Duisburg, tätig, unter anderem war sie Leiterin Konzernbilanzierung und zuletzt Direktorin Betriebswirtschaft.

Frau Dr. Landwehrmann ist seit Mai 2021 Mitglied im Aufsichtsrat der Wuppermann AG, Leverkusen, und dort ebenfalls stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende.

Dr. Changfeng Tu

 

Dr. Changfeng Tu, 1975 in China geboren, chinesischer Staatsbürger und derzeit wohnhaft in Düsseldorf, kam 1997 nach Deutschland zum Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn. Er wurde als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen und promovierte 2006 zum Dr. jur. Von 2006 bis 2019 arbeitete er als Rechtsanwalt bei den Kanzleien Linklaters und Hengeler Mueller (als Associate und später als Partner, u.a. auch in deren Büro in Shanghai) in den Bereichen M&A sowie grenzüberschreitende Investitionen. Seit 2020 ist er selbständig als Rechtsanwalt und Investor tätig. Er berät insbesondere deutsche und chinesische Unternehmen bei Investitionen in China bzw. in Europa.

Herr Dr. Tu hat keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 5 AktG. Er gehört weder einem Geschäftsleitungsorgan des Großaktionärs CNBM oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen an noch hat er eine geschäftliche Beziehung zu CNBM oder einem verbundenen Unternehmen. Er ist daher unabhängig von CNBM im Sinne der Empfehlung C.9 des DCGK.

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