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CORPORATE GOVERNANCE

Weitere Informationen
www.dcgk.de/de

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB einschließlich Corporate Governance-Bericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG legt großen Wert auf eine ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Unternehmensführung unter Beachtung der Regeln einer guten Corporate Governance. Darunter verstehen Vorstand und Aufsichtsrat die verantwortungsbewusste, auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens, bei der neben langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt werden. Corporate Governance soll eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahrung der Interessen der Aktionäre und Mitarbeiter, den angemessenen Umgang mit Risiken, Transparenz von Chancen sowie verantwortungsbewusst getroffene unternehmerische Entscheidungen sicherstellen. Vorstand und Aufsichtsrat verstehen unter Corporate Governance einen in die Unternehmensentwicklung integrierten Prozess, der kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in dieser Erklärung bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Sie steht stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.
Die Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt gemäß §§ 289f und 315d HGBund ist Bestandteil des Lageberichts. Die Erklärung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB sowie § 315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.Nach den Grundsätzen 22 und 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (der „Kodex“) ist die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB als Teil des Konzernlageberichts das zentrale Instrument, um Aktionäre über die Corporate Governance der Gesellschaft zu informieren.

  1. Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2022 der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Juni 2022 mit den unten genannten Ausnahmen sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entsprochen und wird mit der Ausnahme der Empfehlungen B. 5, D.2, D.3, D.4, D.10 sowie der Grundsätze 14 und 15 sämtlichen Empfehlungen und Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 künftig entsprechen.

Vorstand und Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG haben die folgende Erklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG verabschiedet, die im Mai 2023 auf der Website der Gesellschaft unterhttps://www.singulus.com/de/corporate-governance/ veröffentlicht wurde:

1. Die letzte Entsprechenserklärung wurde im Juni 2022 abgegeben. Seit diesem Zeitpunkt hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (die „Gesellschaft„) den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 („DCGK 2019“) mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen entsprochen:

a) Nach Empfehlung F.2 soll der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tage nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein. Die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte für das Geschäftsjahr 2020 und 2021 konnten erst am 20 April 2023 veröffentlicht werden, weil der Abschlussprüfer wegen Zweifeln an der Fortbestehensprognose das Testat erst nach Abschluss von neuen Finanzierungsvereinbarungen und Erteilung neuer Aufträge erteilt hat.

b) Auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 wird nicht innerhalb der Frist von 90 Tagen nach Empfehlung F.2 vorgelegt werden. Die Gesellschaft muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Rotation den Abschlussprüfer wechseln. Der neue Abschlussprüfer kann seine Prüfungsarbeiten aber erst beginnen, nachdem der Konzernabschluss 2020 und 2021 testiert und gebilligt worden waren.

c) Nach Empfehlung B.5 soll der Aufsichtsrat für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festsetzen. Der Aufsichtsrat hat keine generelle Altersgrenze vorgesehen, sondern entscheidet im Einzelfall bei der Bestellung. Im August 2022 hat der Aufsichtsrat den Dienstvertrag von Herrn Dr. Rinck für ein Jahr über seinen 65. Geburtstag hinaus verlängert, weil der Aufsichtsrat wegen der schwierigen Situation der Gesellschaft Kontinuität in der Führung für entscheidend gehalten hat.

d) Gemäß Empfehlungen D. 2, D. 3, D. 4, D. 5 DCGK soll der Aufsichtsrat fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bildet keine Ausschüsse so lange ein dreiköpfiger Aufsichtsrat besteht, da bei einem dreiköpfigen Aufsichtsrat eine sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats im Plenum stattfinden kann. Ausschüsse lassen in diesem Fall weder eine Effizienzsteigerung noch eine verbesserte Behandlung komplexer Sachverhalte oder eine effizientere oder bessere Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements oder der Abschlussprüfung erwarten. Das Aktienrecht sieht zudem vor, dass entscheidungsbefugte Aufsichtsratsausschüsse mit mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern besetzt sein müssen. Eine Delegation von Aufgaben ist auch aus diesem Grund nicht zweckmäßig.

e) Empfehlung D.11 sieht vor, dass der Prüfungsausschuss regelmäßig eine Prüfung der Qualität der Abschlussprüfung vornimmt. Die Gesellschaft hat keinen Prüfungsausschuss, der Aufsichtsrat nimmt die Beurteilung aber als Gesamtgremium vor.

2. Mit Ausnahme der unter Ziffer 1 c), d) und e) erklärten Abweichungen wird die SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Empfehlungen des DCGK 2019 zukünftig entsprechen. Vorstand und Aufsichtsrat erwarten, dass der Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 innerhalb der 90-Tage Frist der Empfehlung F.2 vorgelegt werden kann.

Kahl am Main, im Mai 2023

Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz
Vorsitzender des Aufsichtsrates

Dr. rer. pol. Silke Landwehrmann      
Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates

Dr. rer. nat. Rolf Blessing      
Mitglied des Aufsichtsrates

Dr.-Ing. Stefan Rinck
Vorsitzender des Vorstands

Dipl.-Oec. Markus Ehret      
Mitglied des Vorstands

2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

2.1 Führungsstruktur

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt als deutsche Aktiengesellschaft dem deutschen Aktienrecht und verfügt deshalb über eine zweigliedrige Führungs- und Kontrollstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand führt die Geschäfte und verantwortet Unternehmensstrategie, Rechnungslegung, Finanzen und Planung. Er wird dabei vom Aufsichtsrat beraten und kontrolliert.

Der Aufsichtsrat erörtert auf Grundlage der Berichte des Vorstands die Geschäftsentwicklung und Planung, die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung. Wesentliche Vorstandsentscheidungen wie größere Akquisitionen und Finanzierungsmaßnahmen unterliegen nach der Geschäftsordnung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrates. Er erteilt dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und lässt sich über die Prüfung berichten. Nach eigener Prüfung billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss.

Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern und der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt nicht dem Mitbestimmungsgesetz.

2.2 Risikomanagement

SINGULUS TECHNOLOGIES AG erachtet effizientes und vorausschauendes Risikomanagement als eine wichtige und wertschaffende Aufgabe. Risikomanagement gehört zu den Kernfunktionen unternehmerischen Handelns und ist ein entscheidendes Element für den Erfolg unserer Geschäftstätigkeit.

Im Einzelnen unterstützt das Risikomanagement das Erreichen der Unternehmensziele, indem es Transparenz über die Risikosituation des Unternehmens als Grundlage für risikobewusste Entscheidungen schafft und so ermöglicht, mögliche Gefahren für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu erkennen und die erforderlichen Handlungsschritte einzuleiten. Durch das Risikomanagement können Risiken gezielt gesteuert und überwacht werden. Darüber hinaus soll erreicht werden, die Risiken auf ein akzeptables Niveau zu begrenzen und die Risikokosten zu optimieren.

Das Risikomanagement ist in die bestehende Organisation der SINGULUS TECHNOLOGIES AG integriert. Sie bildet keine eigenständige Struktur. Träger der Risikomanagementorganisation der SlNGULUS TECHNOLOGIES AG sind die jeweiligen Abteilungsleiter, welche durch den Risikomanager sowie den Finanzvorstand unterstützt werden. Der Vorstand für Finanzen stimmt sich mit den übrigen Vorstandsmitgliedern über alle Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Risikomanagement der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ab.

Der Vorstand und der Risikomanager berichten dem Aufsichtsrat mindestens einmal im Geschäftsjahr über den Status des Risikomanagements und geplante Verbesserungen. Dabei werden auch die Ergebnisse der Prüfung des Risikomanagementsystems durch den Abschlussprüfer und die sich daraus ergebenden Maßnahmen diskutiert.

2.3 Ethikkodex

Integrität prägt den Umgang der SINGULUS TECHNOLOGIES AG mit ihren Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Aktionären und der Öffentlichkeit. Respektvoller, loyaler und fairer Umgang untereinander und mit unseren Geschäftspartnern ist für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unerlässlich. Diese grundlegende Aussage ist die Basis für den selbstauferlegten Ethikkodex der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, einsehbar unter https://www.singulus.com/de/corporate-governance/. Er enthält verbindliche interne Regeln, denen hohe ethische und rechtliche Standards zugrunde liegen. Der Ethikkodex stellt die Integrität im Umgang mit Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Gesellschaftern und der Öffentlichkeit in den Mittelpunkt und ist eine unternehmensweit angewandte Unternehmensführungspraktik. Er wurde im Frühjahr 2015 von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedet und seither in mehreren Schritten konzernweit implementiert. Die Inhalte des Ethikkodex werden in regelmäßigen Abständen im Rahmen teils elektronischer Schulungsprogramme an verschiedene Mitarbeitergruppen vermittelt.

Ziel des Ethikkodex ist es, die Mitarbeiter des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns über die wichtigsten Compliance-Themen (Wettbewerbsrecht, Korruption, Umgang mit Interessenkonflikten, Geldwäsche, Embargo- und Handelskontrollvorschriften, Datenschutz, Umgang mit Medien und Öffentlichkeit, Arbeitssicherheit) zu informieren. Flankiert wird der Ethikkodex von einem Handlungsleitfaden, der unter anderem Regeln für die Vergabe und Annahme von Geschenken enthält, und einem Handlungsleitfaden für Hinweisgeber, der Einzelheiten zur Meldung von Fehlverhalten und illegalen, sittenwidrigen oder unangemessenen Aktivitäten innerhalb des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns regelt.

2.4 Compliance Management

Die Beachtung einer umfassenden Compliance ist für Vorstand und Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG eine unverzichtbare Voraussetzung für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Als Teil des Risikomanagements werden Compliance Risikosachverhalte analysiert und gesteuert. In diesem Zusammenhang erfolgt eine quartalsweise Berichterstattung an den Vorstand für Finanzen und einmal jährlich an den Aufsichtsrat. Darüber hinaus wird bei außergewöhnlichen Sachverhalten unmittelbar an den Vorstand für Finanzen berichtet.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde die Compliance Richtlinie weiter umgesetzt. Die Mitarbeiter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wurden regelmäßig unter anderem im Hinblick auf den Ethikkodex, Exportkontrolle und Embargos, Informationssicherheit, Insiderhandel, Handel mit Informationen und Korruptionsprävention geschult.

Bei tatsächlichen oder vermuteten Compliance Verstößen können sich die Mitarbeiter an ihren Vorgesetzen, den Verantwortlichen für Compliance oder an die SINGULUS TECHNOLOGIES Ombudsperson wenden, auf Wunsch auch anonym. Im Geschäftsjahr 2022 gab es keine Vorfälle

3. Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

3.1 Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung sowie über den Gang der Geschäfte und die Lage des Konzerns.

Im Geschäftsjahr 2022 hat sich der Aufsichtsrat wegen der schwierigen Finanzlage intensiv mit der Geschäftsentwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beschäftigt. Es fanden insgesamt 21 Aufsichtsratssitzungen statt, die meisten davon in Gegenwart des Vorstands. Zusätzlich hatte der Aufsichtsratsvorsitzende nahezu wöchentlich Kontakt zum Vorstand, um über neue Entwicklungen informiert zu bleiben, aktuelle Herausforderungen zu besprechen und den Aufsichtsrat entsprechend auf dem Laufenden zu halten.

Grundlage für die Informations- und Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates ist ein laufendes Berichtswesen. Weiterführende, schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands, sonstiger Mitarbeiter und des Abschlussprüfers ergänzen das Reporting. Bei wichtigen Fragen zieht der Aufsichtsrat auch externe Berater hinzu, die die Berichterstattung durch den Vorstand ergänzen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erörtert mit dem Vorstand zudem regelmäßig in Einzelgesprächen die Lage der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung und berichtet anschließend den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates. Die Geschäftslage und Liquiditätssituation werden intern im Aufsichtsrat und bei jeder Aufsichtsratssitzung, teilweise auch gemeinsam mit dem Vorstand, erörtert. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates Zustimmungsvorbehalte durch den Aufsichtsrat fest.

3.2 Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bestand im Geschäftsjahr 2022 bis zum 31. Oktober 2022 aus drei Mitgliedern. Herr Dr. rer. nat. Strahberger ist mit dem Ablauf seiner Bestellung und seines Dienstvertrags aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat war der Auffassung, dass eine Verkleinerung des Vorstands aufgrund der schwierigen Situation der Gesellschaft anmessen sei.

Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Unternehmens. Der Vorstand ist bei der Führung des Unternehmens allein an das Unternehmensinteresse gebunden und orientiert sich an dem Ziel der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts sowie an den Belangen der Aktionäre und der Mitarbeiter. Dabei berücksichtigt er neben langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen.

Die derzeitigen Mitglieder des Vorstands sind Herr Dr. Stefan Rinck und Herr Markus Ehret. Herr Dr. Stefan Rinck ist seit dem 1. April 2010 Vorsitzender des Vorstands, Herr Markus Ehret ist seit dem 19. April 2010 Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Der Dienstvertrag und die Bestellung von Herrn Dr. Stefan Rinck wurde am 16. August 2022 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Der Dienstvertrag und die Bestellung von Herrn Markus Ehret läuft bis zum 20. März 2024. Herr Dr. Christian Strahberger war vom 1. November 2019 bis 31. Oktober 2022 Mitglied des Vorstands.

Herr Dr. Stefan Rinck verantwortet als Vorstandsvorsitzender die Bereiche Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung, Strategie und Auslandsaktivitäten sowie seit dem Ausscheiden von Herrn Dr. Strahberger die Bereiche Produktion, Halbleiter und Aufbau China Fertigung. Herr. Markus Ehret ist für die Bereiche Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, ESG und IT sowie seit dem Ausscheiden von Herrn Dr. Strahberger für den Einkauf zuständig.

3.3 Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG besteht aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist nicht mitbestimmt. Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat zeichnete sich durch Effizienz, Fachkompetenz und Vertrauen aus.

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2022 Herr Dr. Wolfhard Leichnitz, Frau Dr. Silke Landwehrmann und Herr Dr. Rolf Blessing an.

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 19. Juli 2023 endeten die Amtszeiten von Herrn Dr. Leichnitz und Herrn Dr. Blessing. Herr Dr. Leichnitz hat sich zur Wiederwahl gestellt und die Hauptversammlung am 19. Juli 2023 hat die Wahl bestätigt. Herr Dr. Blessing scheidet altersbedingt mit dem Ablauf seiner Amtszeit planmäßig aus dem Aufsichtsrat aus. Als Nachfolger wurde Herr Dr. Changfeng Tu von derselben Hauptversammlung gewählt. Herr Dr. Tu ist chinesischer Staatsgehöriger und lebt derzeit in Düsseldorf. Er ist als selbstständiger Rechtsanwalt und Investor tätig. Er berät insbesondere deutsche und chinesische Unternehmen bei Investitionen in China bzw. in Europa. Der Aufsichtsrat erwartet, dass die Gesellschaft in dem wichtigen Absatzmarkt China von der Expertise im Bereich „Investitionen in China“ von Herrn Dr. Tu profitieren kann.

In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.singulus.de/de/investor-relations/corporate-governance abrufbar ist, hat der Aufsichtsrat in Ziff. 2.3 die Expertise und Erfahrungen benannt, die der Aufsichtsrat neben Kenntnis der Geschäftsfelder, der Wettbewerbssituation und der Kunden der Gesellschaft insgesamt abdecken soll.

Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats decken folgende Bereiche ab:

Von der Bildung eines Prüfungsausschusses oder sonstiger Ausschüsse hat der Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2022 abgesehen, denn sie lassen nach seiner Auffassung weder eine Effizienzsteigerung noch eine verbesserte Behandlung komplexer Sachverhalte oder eine effizientere oder bessere Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements oder der Abschlussprüfung erwarten. Das Aktienrecht sieht zudem vor, dass entscheidungsbefugte Aufsichtsratsausschüsse mit mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern besetzt sein müssen. Eine Delegation von Aufgaben ist auch aus diesem Grund nicht zweckmäßig. Insbesondere die dem Prüfungsausschuss durch den Kodex zugewiesenen Aufgaben werden von dem Aufsichtsrat als Gesamtgremium wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat führt regelmäßig eine Selbstbeurteilung hinsichtlich der Effizienz seiner Arbeit durch und identifiziert mögliche Verbesserungen. Der Aufsichtsrat folgt den Vorgaben des Kodex und beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt.

Eine detaillierte Ausführung über die Arbeit des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2022 findet sich im Bericht des Aufsichtsrates des Geschäftsberichts auf den Seiten xx.

Berater- oder sonstige Dienstleistungs- oder Werkverträge zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Gesellschaft bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.

Herr Dr. Leichnitz gehört dem Aufsichtsrat seit mehr als 12 Jahren an und gilt daher nach Ziffer 12.7 Kodex nicht mehr als unabhängig von der Gesellschaft. Die beiden anderen Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig im Sinne des Kodex.

Gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sollen Aufsichtsratsmitglieder mögliche Interessenskonflikte, die beispielsweise aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Geschäftskunden, Garanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern der SINGULUS TECHNOLOGIES AG entstehen können, unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenlegen. Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern aufgetreten.

3.4 Entwicklungen seit dem 31. Dezember 2022 bei Zusammensetzung von
Vorstand und Aufsichtsrat

Wie bereits unter Ziffer 3.3 dargestellt, ist seit dem Ablauf der Hauptversammlung am 19. Juli 2023 Herr Dr. Tu Mitglied des Aufsichtsrates. Er ist der Nachfolger von Herrn Dr. Blessing, der mit Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist.

Auf seiner Sitzung am 30. Oktober 2023 hat der Aufsichtsrat beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, den Aufsichtsrat auf vier Mitglieder zu erweitern. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass ein Aufsichtsrat mit vier Mitgliedern die Interessen der Anteilseigner entsprechend den aktuellen Beteiligungsverhältnissen besser repräsentieren kann. Der größte Einzelaktionär Triumph Science & Technology Group Co., Ltd. Peking („Triumph“); der 16,75 % des Aktienkapitals hält, ist derzeit nicht im Aufsichtsrat vertreten. Zudem wird ein weiteres Aufsichtsratsmitglied durch seine Fähigkeiten und Expertise das Kompetenzprofil des Aufsichtsrates erweitern. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung Herrn Denan Chu zur Wahl in den Aufsichtsrat vor. Herr Chu ist Board Secretary und General Counsel (Leiter des Vorstandssekretariats und der Rechtsabteilung) bei Triumph.

In derselben Sitzung hat der Aufsichtsrat die Bestellung zum Vorstand von Herrn Dr. Stefan Rinck bis zum 31. Dezember 2024 sowie die Bestellung von Herrn Markus Ehret bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.

4. Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ist als börsennotierte und nicht mitbestimmte Aktiengesellschaft verpflichtet, bestimmte Ziele für das Unternehmen in Bezug auf die Frauenquote zu beschließen sowie diese im Lagebericht für das Geschäftsjahr zu veröffentlichen. Die Ziele für den Aufsichtsrat und Vorstand sind gemäß § 111 Abs. 5 AktG durch den Aufsichtsrat und die Ziele für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sind gemäß § 76 Abs. 4 AktG durch den Vorstand zu beschließen. Für die Bestimmung der Zielgrößen haben Aufsichtsrat bzw. Vorstand Fristen festzulegen, die jeweils nicht länger als fünf Jahre sein dürfen.

Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat im Februar 2022 die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat bis zum 31. Dezember 2023 auf 33 % festgelegt. Dem Aufsichtsrat gehörte zum Zeitpunkt der Festlegung und gehört auch derzeit bei drei Mitgliedern eine Frau an.

Dem Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehörten zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße durch den Aufsichtsrat im Februar 2022 drei Mitglieder an, zum 31. Dezember 2022 bestand der Vorstand aus zwei Mitgliedern. Zu beiden Zeitpunkten gehörte dem Vorstand keine Frau an. Der Aufsichtsrat beabsichtigt derzeit keine Vergrößerung des Vorstands. Bei etwaigen Neubesetzungen nach Auslaufen der Bestellung von Herrn Dr. Rinck am 31. Dezember 2023 bedarf der Aufsichtsrat der größtmöglichen Flexibilität, um den am besten geeigneten Kandidaten zu finden. Der Markt für Führungspersonal ist sehr kompetitiv. In der Maschinenbauindustrie gibt es nur sehr wenige erfahrene weibliche Führungskräfte. Der Aufsichtsrat will sich daher bei der Auswahl eines geeigneten Kandidaten nicht durch eine Frauenquote einschränken. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand soll deshalb erneut auf 0 % festgesetzt werden.

Der Vorstand hat am 30. Juni 2022 die Zielgröße des Frauenanteils auf der ersten Führungsebene unter dem Vorstand auf 33 % und auf der zweiten Führungsebene unter dem Vorstand auf 17 % bis zum 30. Juni 2026 festgelegt. Beide Zielgrößen wurden im Berichtsjahr erreicht.

5. Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Kompetenzprofil

Der Aufsichtsrat hat das Diversitätskonzept und das Kompetenzprofil zu seiner Zusammensetzung in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund in seiner Geschäftsordnung verankert. Die Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat ist 72. Der Aufsichtsrat soll demnach keine Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat für eine längere Amtszeit als bis zur Vollendung ihres 72. Lebensjahres vorschlagen. Kandidaten, die der Hauptversammlung für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, sollen über folgende Expertise und Erfahrungen verfügen (wobei nicht alle Kriterien erfüllt sein müssen): (i) Kenntnisse der Kern-Geschäftsfelder, insbesondere der Wettbewerbssituation und der Bedürfnisse der Kunden, (ii) fachliche Expertise hinsichtlich der technologischen Herausforderungen, die mit der Entwicklung neuer Maschinen verbunden sind, (iii) Erfahrung mit komplexen Entwicklungsprojekten, (iv) internationale Geschäftserfahrung, auch außerhalb Europas, (v) Erfahrung mit nationalen und internationalen Vertriebsstrukturen, (vi) Expertise im Bereich Kapitalmarkt und Investor Relations und (vii) Expertise im Bereich Mergers & Acquisitions. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrates muss besondere Kenntnisse auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung aufweisen. Die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Die Mitglieder sollen über Persönlichkeit, Integrität, Professionalität, Leistungsbereitschaft und Unabhängigkeit verfügen. Bei der Auswahl eines Kandidaten soll die Nationalität keine Rolle spielen. Zudem soll mehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Der Aufsichtsrat setzt eine Zielquote für den Frauenanteil im Aufsichtsrat fest (siehe oben).

Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass er das beschriebene Kompetenzprofil und Diversitätskonzept durch die Besetzung mit einer Frau und zwei Männern und aufgrund deren Alters, Bildungs- und Berufshintergrund erfüllt.

Vorgaben für das Diversitätskonzept in Bezug auf den Vorstand sind ebenfalls in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates verankert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates koordiniert demnach die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand, wobei eine Altersgrenze von 65 Jahren für Vorstandsmitglieder vorzusehen ist. Bei der Besetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten. Dies erfolgt im Einzelfall.

Die Hauptversammlung vom 19. Juli 2023 hat Herrn Dr. Leichnitz für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, wiederbestellt. Seine Amtszeit wird daher nach seinem 72. Geburtstag im Dezember 2024 enden. Obwohl somit ein formaler Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates vorliegt, hat der Aufsichtsrat beschlossen, Herrn Dr. Leichnitz für diese Dauer zur Wiederwahl vorzuschlagen, weil in dieser schwierigen Situation seine langjährige Kenntnis der Gesellschaft und ihres Geschäfts sehr wertvoll ist und seine Expertise verloren gehen würde. Die Überschreitung der Altersgrenze wurde in der Einladung zur Hauptversammlung für den 19. Juli 2023 den Aktionären dargelegt. Die Hauptversammlung hat  Herrn Dr. Leichnitz mit einer Mehrheit von 98,79 % gewählt.

6. Weitere Angaben zur Corporate Governance

6.1 Transparenz und Kommunikation

Der Vorstand veröffentlicht potentiell kursrelevante Informationen, welche die SINGULUS TECHNOLOGIES AG betreffen, unverzüglich, sofern die Gesellschaft nicht in einzelnen Fällen hiervon befreit ist.

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG achtet darauf, dass sich die Aktionäre der Gesellschaft rechtzeitig und umfassend über die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen ein Bild über die Situation des Unternehmens machen können. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG berichtet ihren Aktionären viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage. Alle Finanzberichte, aktuelle Unternehmenspräsentationen, der Unternehmenskalender sowie die Mitteilungen nach Art. 17 MAR, die nach Art. 19 MAR zu meldenden Wertpapiergeschäfte (Directors‘ Dealings) und die Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind unter www.singulus.de in den Bereichen Investor Relations und Corporate News veröffentlicht. Zur Verbesserung der Transparenz und Pflege des Aktienkurses hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG mehrere Analystenkonferenzen abgehalten und zahlreiche Einzelgespräche mit Investoren geführt.

Auch alle Berichte und Dokumente zur Corporate Governance und Unternehmensführung einschließlich der Entsprechenserklärung zum Kodex, einem Verweis auf den im Internet abrufbaren Volltext des Kodex sowie die Satzung der Gesellschaft finden Sie unter Investor Relations, Stichwort Corporate Governance. Die Hauptversammlungseinladungen und Abstimmungsergebnisse sind auf der SINGULUS TECHNOLOGIES Webseite im Bereich Investor Relations einsehbar.

6.2 Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr, in der jede Aktie eine Stimme gewährt. In der ordentlichen Hauptversammlung beschließen die Aktionäre nach den gesetzlichen Vorgaben über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und Kapitalmaßnehmen werden grundsätzlich von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt.

Die Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG findet in der Regel in der ersten Hälfte des Jahres statt. Die ordentliche Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für das Geschäftsjahr 2022 konnte noch nicht stattfinden, weil der Jahresabschluss 2022 erst am 30.Oktober 2023 vom Aufsichtsrat festgestellt werden konnte. Der Grund für die Verzögerung war die verspätete Feststellung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 sowie der Wechsel des Abschlussprüfers, der aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig war. Die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 wurden erst am 11. April 2023 festgestellt. Erst danach konnte mit den Prüfungsarbeiten für den Jahresabschluss 2022 begonnen werden. Durch gerichtlichen Beschluss vom 16. Mai 2023 wurde die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum neuen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 bestellt. Der neue Abschlussprüfer hat seine Prüfungsarbeiten am im Mai 2023 begonnen und hat sich zügig in die Belange der Gesellschaft eingearbeitet. Er hat das Testat am 29. Oktober 2023 erteilt. Danach haben Vorstand und Aufsichtsrat die Hauptversammlung umgehend einberufen. Die Hauptversammlungen für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 wurden zusammen abgehalten und fanden im Zuge einer einzigen virtuellen Versammlung ohne physische Präsenz statt. Die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022 soll am 14. Dezember 2023 in der gleichen Form stattfinden. Die Hauptversammlung vom 19. Juli 2023 hat dem Vorstand durch Satzungsänderung die Ermächtigung erteilt, Hauptversammlungen in virtueller Form durchzuführen.

Vorstand und Aufsichtsrat halten diese gesetzlich vorgesehene Form der Hauptversammlung in der derzeitigen Situation der Gesellschaft für die beste Lösung. Sie hat gegenüber der Präsenzversammlungen Kostenvorteile. Die Rechte der Aktionäre werden nicht eingeschränkt. Sie können vor der Hauptversammlung Fragen einreichen. Die Fragen werden schriftlich beantwortet und den Aktionären, die an der Hauptversammlung teilnehmen, zugänglich gemacht. Die Vorstandsrede wird vorab veröffentlicht, so dass die Aktionäre zu den Ausführungen Fragen stellen können. Während der Versammlung hat jeder Aktionär ein Rederecht über Videokommunikation. Es können Nachfragen zu den gegebenen Antworten oder zu neuen Sachverhalten gestellt werden. Jeder Aktionär hat das Recht, in der Versammlung Stellungnahmen abzugeben, auch ohne weitere Fragen stellen zu müssen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass das Vorziehen der Fragerechts große Vorteile bietet, weil Fragen sorgfältig und mit genügend Zeit beantwortet werden können. Die Gesellschaft har nicht die Ressourcen für ein großes Back Office, um spontan während der Versammlung gestellte Fragen zu beantworten.

Die virtuelle Hauptversammlung erleichtert den Aktionären die Teilnahme, weil Anreisezeit und Reisekosten wegfallen. Das Stimmrecht kann durch Weisung an den Stimmrechtsvertreter oder in der virtuellen Versammlung ausgeübt werden.

6.3 Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns werden in Übereinstimmung mit IFRS sowie den gemäß § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Einzelabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wird nach den Vorschriften des HGB und des AktG sowie ergänzenden Bestimmungen der Satzung erstellt. Der vom Vorstand erstellte Konzern- und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, geprüft. Der Aufsichtsrat hat die Abschlüsse und die Ergebnisse der Prüfung seinerseits geprüft und den Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2022 festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Wichtige Aspekte hat der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer erörtert.

Zwischenberichte werden der Öffentlichkeit innerhalb von 45 Tagen nach Quartalsende zugänglich gemacht. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss werden der Öffentlichkeit innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende zugänglich gemacht. In der Vergangenheit hat die Gesellschaft diese Fristen immer eingehalten mit Ausnahme der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021, die erst am 11. April 2023 veröffentlicht werden konnten. Der Abschlussprüfer hat das Testat erst nach Abschluss von neuen Finanzierungsvereinbarungen und Erteilung neuer Aufträge erteilt. Aus den oben unter Ziff. 6.2 genannten Gründen konnte auch der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 erst nach Ablauf der Frist zugänglich gemacht werden.

Der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2022 und die Zwischenberichte sind auf der Webseite der SINGULUS TECHNOLOGIES AG einsehbar.

6.4 Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Wie schon in den letzten Jahren weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowohl die festen als auch die erfolgsabhängigen Anteile der Bezüge der Vorstandsmitglieder sowie die aktienbasierten Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung individuell aus. Zusätzlich wird auch die Zuführung zur Altersversorgung, der ein beitragsorientiertes System zugrunde liegt, individuell offengelegt. Die Angaben finden sich im Vergütungsbericht, der unter www.singulus.de/de/investor-relations/corporate-governance, zugänglich ist. Der Vergütungsbericht stellt die Vergütung und das Vergütungssystem des Vorstands gemäß § 162 AktG umfassend und individualisiert dar und geht dabei auch auf die Ausgestaltung von Vergütungsbestandteilen mit langfristiger Anreizwirkung ein. Des Weiteren wird die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder individualisiert wiedergegeben.

Entsprechenserklärung 2017

Entsprechenserklärung 2018

Entsprechenserklärung 2019

Entsprechenserklärung 2020

Entsprechenserklärung 2021

Entsprechenserklärung 2022

Satzung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

Ethikkodex

Vergütungsbericht 2020

Vergütungsbericht 2021

Vergütungsbericht 2022

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