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Kahl am Main, 26. Juli 2017: Das Landgericht Karlsruhe hat am 26. Juli 2017 die Klage der Alster & Elbe Inkasso GmbH mit einem Streitwert von EUR 750 Mio. gegen die SINGULUS TECHNOLOGIES AG und fünf weitere Beklagte auf Feststellung der Verpflichtung zum Schadenersatz vollständig abgewiesen. Das Urteil bestätigt unsere von Anfang an geäußerte Rechtsauffassung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Alster & Elbe Inkasso GmbH hiergegen Berufung einlegen kann.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5

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