Kahl am Main, den 15.09.2021 – SINGULUS TECHNOLOGIES prüft mehrere Optionen zur Anpassung und Verbesserung der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft. Eine Option ist die Durchführung einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht, die von einem Investor garantiert wird. SINGULUS TECHNOLOGIES befindet sich in fortgeschrittenen Gesprächen mit einem Finanzinvestor, der unter bestimmten Voraussetzungen alle Aktien, die bei der Kapitalerhöhung nicht durch die bezugsberechtigten Aktionäre gezeichnet werden, erwerben soll. Das stellt sicher, dass alle Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung platziert werden. In Abhängigkeit davon, wie viele Aktionäre von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen, kann der Erwerb der verbleibenden Aktien durch den Finanzinvestor zu einem Kontrollwechsel im Sinne des § 5 der aktuellen Anleihebedingungen der SINGULUS TECHNOLOGIES Unternehmensanleihe führen.
SINGULUS TECHNOLOGIES hat daher einen Prozess eingeleitet, um einen temporären Verzicht der Anleihegläubiger auf das Kündigungsrecht wegen Kontrollwechsel herbeizuführen. Ein solcher Verzicht ist Voraussetzung für die Durchführung einer garantierten Bezugsrechtskapitalerhöhung.
Mit Vorliegen des Testats für den Jahresabschluss 2020 wird die Gesellschaft ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung einladen.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5