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SINGULUS TECHNOLOGIES meldet Maßnahme gemäß § 8 (a) (iv) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen ISIN DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H

Kahl am Main, den 26. Januar 2022 – Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) gibt bekannt, dass gemäß § 8 (a) (iv) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen (ISIN DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H), die Aufnahme einer Finanzverbindlichkeit in Höhe von bis zu EUR 4.000.000,00 in Form eines Darlehens beabsichtigt ist.

Gemäß § 8 (a) (iv) der Anleihebedingungen ist die Emittentin verpflichtet, die Absicht der Aufnahme einer solchen Finanzverbindlichkeit mindestens zehn (10) Werktage vorher öffentlich per DGAP-Meldung bekannt zu machen.

SINGULUS TECHNOLOGIES –Technologien für eine nachhaltige Welt

Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hat für SINGULUS TECHNOLOGIES einen hohen Stellenwert. SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse, die weltweit in den Bereichen Solar/Wasserstoff, Halbleitertechnik, Medizintechnik, Consumer Goods und Datenspeicher eingesetzt werden. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als eine Chance an, sich mit innovativen Produkten, die diesem Grundgedanken folgen, entsprechend zu positionieren.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • Umweltbewusstsein
  • Das Schonen von Ressourcen
  • Das Vermeiden von unnötiger CO2-Belastung

Die Kernkompetenzen des Unternehmens beinhalten die verschiedenen Prozesse der Beschichtungstechnik, der Oberflächenbehandlung und Nasschemie sowie thermische Verfahrensprozesse.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Hanauer Landstraße 103
D-63796 Kahl/Main
WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5

Kontakt:
Maren Schuster, Investor Relations
Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher
Tel.: +49 (0) 172 833 2224
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

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