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Kahl am Main, 27. Oktober 2017: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am heutigen 27. Oktober 2017 bestätigt, dass die Abweisung der Klage der Alster & Elbe Inkasso GmbH mit einem Streitwert von EUR 750 Mio. gegen die SINGULUS TECHNOLOGIES AG und fünf weitere Beklagte auf Feststellung der Verpflichtung zum Schadenersatz rechtskräftig ist. Die Alster & Elbe Inkasso GmbH hat die zunächst von ihr eingelegte Berufung zurückgenommen. Wie von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihren Rechtsberatern erwartet, kann damit der Rechtsstreit erfolgreich abgeschlossen werden.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5

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